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Allgemeine geschäftsbeding ungen für internationale verkauf und lieferung

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle internationalen Verkäufe von Mølbro Production A/S. Die Vereinbarung zwischen Ihnen als Käufer und Mølbro Production A/S als Verkäufer besteht aus unserer Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle internationalen Warenverkäufe von Mølbro Production A/S unterliegen vollständig dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG), sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Die Geltung etwaiger besonderer Einkaufsbedingungen, die Sie als Besteller vor oder nach Erteilung der Auftragsbestätigung angegeben haben, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben unserer schriftlichen Zustimmung zugestimmt. Streitigkeiten, die sich aus dem Verkauf von Waren durch uns ergeben, unterliegen dänischem Recht und werden vor dem Dänischen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit, Dänemark, gemäß der vom Dänischen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit angenommenen und zu diesem Zeitpunkt geltenden Verfahrensordnung beigelegt und beigelegt settled wenn ein solches Verfahren eingeleitet wird.

Der Kaufpreis der Ware ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Wenn die Auftragsbestätigung keinen Kaufpreis enthält, gilt für den Verkauf von Waren die zum Zeitpunkt der Warenlieferung gültige Standardpreisliste von Mølbro Production A/S. Die gültige Standardpreisliste von Mølbro Production A/S ist bei Mølbro Production A/S erhältlich. Wir sind jedoch berechtigt, den Kaufpreis im Verhältnis zu unseren Gesamtkosten für die Herstellung der Ware anzupassen, wenn sich die Kosten durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, erhöht haben, wie z.B. Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Strom, Wechselkursschwankungen Preise, Steuern usw.

Alle von Mølbro Production A/S angegebenen Preise basieren auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und spiegeln die hierin enthaltenen Beschränkungen unserer Haftung wider. Wenn Sie als Käufer einen Vertrag mit uns zu anderen als den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen abschließen möchten, können Sondervereinbarungen getroffen werden und ein geänderter Preis wird von uns angeboten.

Sofern eine Lieferfrist vereinbart wurde, ist diese nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden INCOTERMS auszulegen. Ist keine bestimmte Lieferfrist vereinbart, gilt die Lieferung ab Werk. Sie sind als Käufer verpflichtet, die Ware nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie feststellen, dass die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, für den Mølbro Production A/S haftet, sind Sie verpflichtet, dies Mølbro Production A/S unverzüglich nach Ihrer Prüfung der Ware mitzuteilen. Wenn Sie den Mangel nicht wie oben beschrieben bei Mølbro Production A/S melden, obwohl Sie den Mangel entdeckt haben oder hätten entdecken müssen, ist Ihr Anspruch ein für alle Mal ausgeschlossen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentum von Mølbro Production A/S, soweit dieser Eigentumsvorbehalt nach geltendem Recht gültig ist.

Wir tun unser Möglichstes, um die Ware termingerecht allen unseren Kunden mangelfrei zu liefern. Gelingt uns dies nicht, haften wir wie folgt: Bis zu einem Höchstbetrag, der dem Kaufpreis der Ware oder, wenn die Ware in Sendungen geliefert werden soll, dem Kaufpreis jeder Sendung entspricht, erstatten wir etwaige direkte Schäden, die Ihnen infolge unserer Lieferung mangelhafter oder verspäteter Ware entstehen, sofern der Mangel oder die Verzögerung auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Mølbro Production A/S haftet nicht für Verzögerungen, die durch Verzögerungen oder Fahrlässigkeit seitens der Lieferanten von Mølbro Production A/S verursacht werden. In diesem Fall ist Mølbro Production A/S berechtigt, den Liefertermin zu verschieben oder alternativ den Vertrag zu kündigen, ohne dass daraus Ansprüche Ihrerseits gegenüber Mølbro Production A/S entstehen. Wir ersetzen unter keinen Umständen indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Verluste infolge von Marktstörungen und andere Folgeschäden. Darüber hinaus haften wir für Personenschäden, die durch Mängel unserer Ware verursacht werden, gemäß dem geltenden dänischen Produkthaftungsgesetz, wenn die Ware bestimmungsgemäß und unter sachgemäßer Beachtung der Gebrauchsanweisung und allgemein geltenden Sicherheitsvorschriften verwendet wird. Mølbro Production A/S haftet nicht für Sachschäden, die durch Mängel unserer Waren verursacht werden.

Wir gewährleisten, dass die Ware bei Lieferung und für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Lieferdatum den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Spezifikationen mit branchenüblichen Toleranzen entspricht. Die Toleranzen sind bei Mølbro Production A/S erhältlich. Es unterliegt der Vereinbarung mit Mølbro Production A/S, ob die von Ihnen gekauften Waren strengeren Spezifikationen entsprechen. Wir gewährleisten nicht, dass unsere Waren für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind, es sei denn, dies wurde von Ihnen in der Bestellung ausdrücklich angegeben und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt.

Weder Sie als Käufer noch wir als Lieferant können Umstände beeinflussen, auf die wir keinen Einfluss haben. Daher haftet keiner von uns für die Nichterfüllung unserer Vereinbarung, die auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen (höhere Gewalt). Die von höherer Gewalt betroffene Partei ist von jeglicher Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung befreit, soweit und solange die Umstände die Partei daran hindern, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Folgende Umstände gelten für uns beide als befreiend, wenn sie die Erfüllung unseres Vertrages erschweren oder unzumutbar erschweren: Arbeitskämpfe und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie höhere Gewalt, Feuer, Krieg, Mobilmachung oder Einberufung vergleichbaren Umfangs, Beschlagnahme, Beschlagnahme, Änderung gesetzlicher Vorschriften, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und Aufruhr, Transportmangel, allgemeiner Materialmangel, Beschränkungen der Machtbeanspruchung und Mängel oder Lieferverzögerungen durch Sub -Auftragnehmer, die durch einen solchen Umstand im Sinne dieses Absatzes verursacht werden. Falls die Unterbrechung der Verpflichtungen der entschuldigten Partei länger als dreißig Kalendertage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne Haftung mit einer Frist von dreißig Kalendertagen schriftlich gegenüber der anderen Partei zu kündigen.

Bei Zahlungsverzug, dh bei Zahlung nach dem in der jeweiligen Rechnung genannten Fälligkeitsdatum, können wir die Lieferung einer Bestellung oder eines Restbetrags bis zur Zahlung aussetzen und darüber hinaus Zinsen in Höhe von 1,5 Cent pro angefangenem Monat ab Fälligkeit der Zahlung.